Ausländerrecht

Kontakt

Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen Gesetzen, die allgemein als Ausländerrecht oder Migrationsrecht bekannt sind.

Beantragen Sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Ausländerbehörde genauso wie im Fall des Antrags auf Erteilung einer Duldung. Die Vertretung übernehmen wir übrigens unabhängig davon, ob Sie erst vor kurzem als Student eingereist sind oder bereits in Deutschland geboren worden sind.

 

Sind Sie Staatsangehöriger eines anderen EU-Landes, steht Ihnen grundsätzlich das Freizügigkeitsrecht zu. Möchte die Ausländerbehörde Ihnen dieses entziehen, prüfen wir, ob dieses Vorgehen zulässig ist und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde und vor Gericht.

Auch bei anderen Maßnahmen der Ausländerbehörde – etwa Verbot der Arbeitsaufnahme, Wohnsitzauflage oder Festlegung des Aufenthaltsortes – werden wir beratend tätig und vertreten Ihre Interessen.

Abschiebung und Ausweisung

Droht Ihnen die Abschiebung oder Ausweisung ist es wichtig, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie uns umgehend unter Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens, damit wir dieses zeitnah prüfen und mit Ihnen besprechen können. Es ist wichtig, dass ein erfahrener Rechtsanwalt gegenüber der Ausländerbehörde die für Sie günstigen Aspekte mitteilt, denn diese sind in der Regel in der Akte der Behörde nicht enthalten. Selbstverständlich besuchen wir Sie hierfür auch in der Justizvollzugsanstalt, soweit dies notwendig ist.

Befinden Sie – oder ein Angehöriger – sich in Abschiebehaft oder Auslieferungshaft, übernehmen wir ebenfalls die Vertretung. Die Anordnung der Haft ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die es zu überprüfen gilt. Im Falle der Strafhaft übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch die Korrespondenz mit Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde, um die Möglichkeiten einer Abschiebung (etwa zum Halbstrafenzeitpunkt) zu klären.

 

Einbürgerung

Das Verfahren der Einbürgerung ist oft langwierig und kompliziert. Durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld und einer entsprechend guten Vorbereitung kann der Ablauf vereinfacht werden. Soweit Sie dies wünschen, übernehmen wir auch die Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde.

 

Einreise / Visumsverfahren

Ist die Einreise aus dem Ausland beabsichtigt, muss in der Regel zunächst bei der zuständigen Botschaft ein Visum beantragt werden. Hier können wir den gesamten Ablauf begleiten und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden führen. Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens kann in der Regel innerhalb von wenigen Monaten ein Visum für Fachkräfte erwirkt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diesbezüglich unterstützen wir insbesondere auch Unternehmen in Deutschland, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten.

 

Unsere Leistungen im Ausländerrecht im Überblick

  • Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel, Duldung)
  • EU-Freizügigkeitsrecht
  • Einbürgerung
  • Abschiebung und Ausweisung
  • Abschiebehaft und Auslieferungshaft
  • Absehen von Strafhaft bei Abschiebung