Strafrecht

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Als Beschuldigter eines Strafverfahrens sieht man sich einer enormen Belastung und Stresssituation ausgesetzt. Der staatliche Ermittlungsdruck, der im Rahmen von Durchsuchungen, Vernehmungen und Untersuchungshaft aufgebaut wird, überfordert den Betroffenen maßlos.

Deshalb passiert es leider häufig, dass bereits im Ermittlungsverfahren unüberlegte Äußerungen getätigt werden, deren Tragweite Sie als juristischer Laie nicht einschätzen können. Dies schafft in der Regel eine ungünstige Ausgangslage für das gesamte weitere Verfahren.

 

Ohne anwaltlichen Beistand sind Sie im Strafverfahren hilflos dem Druck der Verfolgungsbehörden ausgesetzt. Eine zielführende und möglichst effektive Strafverteidigung setzt voraus, dass bereits frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden. An dieser Stelle möchten wir für Sie als kompetente und engagierte Partner an Ihrer Seite in Erscheinung treten.

Strafverteidigung ist der Kampf für die Rechte des Beschuldigten - Ihre Rechte.

 

Deshalb sorgen wir mit unermüdlichem Kampfgeist und hohem persönlichen Engagement dafür, dass Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich gewahrt werden.

Wir verteidigen Sie bundesweit in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren und gegebenenfalls darüber hinaus im Rahmen der Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision sowie der Strafvollstreckung stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Dabei ist weder die Natur noch die Schwere des Tatvorwurfs für uns relevant. Jeder Beschuldigte eines Strafverfahrens verdient eine kompetente und engagierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet ist, die Rechte des Beschuldigten bestmöglich zu wahren.

Wir verteidigen Sie insbesondere in allgemeinen Strafsachen, Jugendstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Kapitalstrafsachen, Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.