Familienrecht

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Innerfamiliäre Konflikte bringen zwangsläufig Veränderungen mit sich, die für Ihren weiteren Lebensweg von erheblicher Bedeutung sein können.

Daher ist speziell im Familienrecht eine frühzeitige fachliche Beratung von erheblicher Bedeutung, um mit entsprechender Weitsichtigkeit sich abzeichnende Auseinandersetzungen zu vermeiden und zwischen den Beteiligten für klare Verhältnisse zu sorgen.

 

Unser Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung einer sachgerechten, ergebnisorientierten und kostengünstigen Lösung.

Wir werden uns bemühen, mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung zu erarbeiten, um im Ergebnis weitere familiäre Konflikte zu vermeiden.

Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick

  • Bundesweite Vertretung in Ehescheidungsverfahren
  • Beratung zur Trennung und sich abzeichnende Ehescheidungsfolgen
  • Berechnung von Unterhalt für Ehegatten, Kinder und nichteheliche Partner
  • Beratung zur Vermögensteilung und Zugewinnausgleichsausgleichsansprüchen
  • Beratung und Vertretung in Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten
  • Regelung der Ehewohnung, Ausscheiden aus dem gemeinsamen Mietvertrag
  • Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Gestaltung und Beratung zu Eheverträgen, Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen

 

Soweit im Falle der Scheidung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen den Partnern bereits Einvernehmen erzielt worden ist, sind für den Rechtsanwalt nur noch einige Daten erforderlich, um den Ehescheidungsantrag an das zuständige Familiengericht abzureichen. Um sich hierbei unnötige Zeit und Aufwand für Besprechungstermine zu ersparen, können Sie uns die maßgeblichen Informationen auch unter Verwendung unseres Formulars Online-Scheidung übermitteln.

Nach Erhalt setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und leiten die weiteren notwendigen Schritte für Sie ein.